Wohnen in einer starken Gemeinschaft

Einladung zur Mitgliederversammlung 2026

An alle Mitglieder
der Malchiner Wohnungs-Genossenschaft eG

Einladung zur Mitgliederversammlung 2026 Malchin,                             2026-05-21

Sehr geehrte Genossenschaftsmitglieder,

zu unserer Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 10.06.2026, um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Am Markt 1, in 17139 Malchin, möchten wir Sie recht herzlich einladen.

Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Bericht des Aufsichtsrates
3. Bericht über die gesetzliche Prüfung gemäß § 53 Genossenschaftsgesetz
4. Bericht des Vorstandes
5. Änderung der Satzung § 17 (2), siehe Anlage
6. Änderung der Satzung § 17 (3), siehe Anlage
7. Diskussion
8. Bestätigung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025
9. Beschlussfassung zum Bericht des Aufsichtsrates, zum Prüfbericht
und zum Lagebericht
10. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025
11. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
12. Wahl des Aufsichtsrates
13. Schlusswort

Anträge können nur in die Tagesordnung aufgenommen werden gemäß § 33, Absatz 5 der Satzung, wenn die schriftliche Mitteilung darüber spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern zugegangen ist.

Wie gewohnt laden wir Sie im Anschluss an die Versammlung zu einem kleinen Imbiss ein. Für eine bessere Planung, melden Sie Ihre Teilnahme bitte an. Rufen Sie uns dazu bitte unter 03994/208113 an.

Der Jahresabschluss mit der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen bis zum 09.06.2026 in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme für die Mitglieder aus.

Freundliche Grüße

gez. Gierck
Vorsitzender Aufsichtsrat


Anlage zur Einladung zur Mitgliederversammlung 2026:
Beschluss zu TOP 5.:
Änderung der Satzung § 17 (2) Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben:
Die Höhe der in der Anlage der Satzung festgelegten Pflichtanteile soll für neue Mit-glieder ab dem 01.07.2026 je nach Wohnungsgröße um einen Anteil steigen.
Beschlussantrag zu TOP 6.:
Änderung der Satzung § 17 (3) Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben:
Satz 3 soll gestrichen werden:
Alt: Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Ratenzahlungen zu-lassen, jedoch sind in diesem Falle sofort nach Zulassung der Beteiligung 155,00 € (mindestens 1 Geschäftsanteil) einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats ab sind monatlich weitere 20,00 € einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Die vor-zeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen.
Neu: Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Ratenzahlungen im Einzelfall zulassen, jedoch sind in diesem Falle sofort nach Zulassung der Beteiligung 155,00 € (mindestens 1 Geschäftsanteil) einzuzahlen. Die vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen.